Lektion 4 von 5 im Modul „Lektionen“ — Lesezeit etwa 8 Minuten

Hassrede und Bedrohung: Rechtslage und Meldewege

Meinungsfreiheit hat Grenzen — auch im Netz

In Deutschland darf jeder seine Meinung frei äußern, auch scharf und unbequem. Das ist ein hohes Gut. Aber die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer beginnen — und zwar im Internet genauso wie auf der Straße. Der Satz „Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“ war noch nie richtig.

Hassrede — oft auch mit dem englischen Wort „Hate Speech“, gesprochen „Hejt Spietsch“, bezeichnet — meint Äußerungen, die Menschen beschimpfen, herabwürdigen oder bedrohen, oft wegen ihrer Herkunft, Religion oder anderer Merkmale. Vieles davon ist nicht nur unanständig, sondern strafbar.

Was in Deutschland strafbar ist

Ohne Juristendeutsch: Diese Dinge können auch online eine Straftat sein —

Wichtig zu wissen: Ein Spitzname schützt Täter nicht. Ermittlungsbehörden können die Person hinter einem Konto oft ermitteln, und Verurteilungen wegen Online-Beleidigung oder -Bedrohung sind längst Alltag an deutschen Gerichten. Umgekehrt heißt das auch für die eigene Tastatur: Was man im Zorn tippt, kann rechtliche Folgen haben — die Pause aus der vorigen Lektion schützt in beide Richtungen.

Weg 1: Bei der Plattform melden

Jeder größere Dienst — soziale Netzwerke, Videoplattformen, Kommentarbereiche — hat eine Meldefunktion. Meist verbirgt sie sich hinter drei Punkten oder einem kleinen Menü direkt am Beitrag, mit Optionen wie „Melden“ oder „Beitrag melden“. Der genaue Weg unterscheidet sich je nach Dienst; suchen Sie nach dem Wort „melden“.

Die Meldung ist anonym — der Verfasser erfährt nicht, wer ihn gemeldet hat. Die Plattform prüft den Beitrag und kann ihn löschen oder das Konto sperren. Große Plattformen sind in der EU gesetzlich verpflichtet, Meldungen nachzugehen. Melden lohnt sich also, auch wenn Sie selbst gar nicht betroffen sind, sondern Hass gegen andere sehen.

Weg 2: Anzeige erstatten

Bei strafbaren Inhalten — insbesondere bei Bedrohungen — können Sie zusätzlich Anzeige erstatten. Das geht bei jeder Polizeidienststelle persönlich oder bequem von zu Hause über die „Onlinewache“ Ihres Bundeslandes: Suchen Sie nach „Onlinewache“ plus dem Namen Ihres Bundeslandes. Eine Anzeige kostet nichts, und Sie müssen dafür keinen Schuldigen benennen können — das Ermitteln ist Aufgabe der Behörden.

Ganz wichtig, und zwar vor dem Melden: Sichern Sie Beweise. Machen Sie ein Bildschirmfoto (einen sogenannten Screenshot, gesprochen „Skrienschott“) des Beitrags, möglichst mit sichtbarem Absendernamen und Datum. Denn gemeldete Beiträge werden oft gelöscht — gut für die Öffentlichkeit, schlecht für die Beweislage. Daneben gibt es zivile Meldestellen, die Hinweise entgegennehmen und an Behörden weiterleiten, zum Beispiel die Meldestelle „Hassmelden“ oder Angebote der Bundesländer; eine Suche nach „Hassrede melden“ führt Sie dorthin.

Merksatz: Hass im Netz ist kein Wetter, das man hinnehmen muss. Beweis sichern, bei der Plattform melden, bei Straftaten anzeigen — in dieser Reihenfolge.

Sie müssen das nicht mit sich ausmachen

Wer selbst Ziel von Hass oder Drohungen wird, empfindet oft Scham oder denkt „So wichtig bin ich nicht, das lohnt keine Anzeige“. Beides ist verständlich — und beides ist falsch. Die Scham gehört dem Täter, nicht Ihnen. Und jede Meldung hilft, denn Täter, die keine Folgen spüren, machen weiter. Sprechen Sie außerdem mit einer Person Ihres Vertrauens darüber; niemand muss so etwas allein tragen.

Das Wichtigste in Kürze

Testen Sie Ihr Wissen

3 kurze Fragen zu dieser Lektion. Klicken Sie auf die Antwort, die Sie für richtig halten.

Frage 1 von 3: Gilt das deutsche Strafrecht auch für Äußerungen im Internet?

Frage 2 von 3: Sie erhalten im Netz eine ernsthafte Drohung. Was ist der richtige Umgang damit?

Frage 3 von 3: Was bewirkt das Melden eines Hasskommentars bei der Plattform?

Die Lektion bekommt ihren grünen Haken, sobald Sie alle Fragen oben richtig beantwortet haben. Weiterblättern können Sie jederzeit.

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