Erst bewerten, dann kündigen
Aus der vorigen Lektion haben Sie Ihr Inventar — jetzt geht es ans Geld. Nehmen Sie die Liste der Abos und stellen Sie sich zu jedem zwei ehrliche Fragen: Habe ich das in den letzten drei Monaten genutzt? Und: Würde ich es zum heutigen Preis noch einmal abschließen? Viele Abos bestehen nur aus Gewohnheit weiter — der Streamingdienst aus der Probezeit, die Zeitungs-App, der Cloud-Speicher in doppelter Ausführung. Rechnen Sie ruhig einmal hoch: Schon drei vergessene Abos zu je acht Euro sind fast 300 Euro im Jahr.
Kündigen ist dabei nicht immer die einzige Option. Manche Anbieter haben günstigere Stufen, etwa mit Werbung oder für weniger Geräte. Und bei Diensten, die Sie nur saisonal nutzen, können Sie kündigen und später einfach neu abschließen — anders als früher beim Zeitschriftenabo verlieren Sie dabei meist nichts.
Der Kündigungsbutton: Ihr gesetzliches Werkzeug
Für Verträge, die sich online abschließen lassen, gilt in Deutschland seit 2022 eine erfreuliche Regel: Der Anbieter muss auf seiner Internetseite einen Kündigungsbutton bereitstellen, also eine gut sichtbare Schaltfläche, meist beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich. Sie finden ihn oft ganz unten auf der Startseite. Nach dem Klick geben Sie Ihre Vertragsdaten an und erhalten eine Bestätigung. Die Kündigung darf nicht schwerer sein als der Abschluss — kein Pflichtanruf, kein Brief per Einschreiben, kein Kleingedrucktes als Hürde.
Zwei Dinge sollten Sie beachten. Erstens: Machen Sie nach dem Absenden einen Screenshot oder speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail. Das ist Ihr Nachweis, falls der Anbieter später weiter abbucht. Zweitens: Prüfen Sie die Kündigungsfrist. Seit der Gesetzesreform dürfen sich neue Verträge nach der ersten Laufzeit nur noch so verlängern, dass Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen können — die Zeiten, in denen man ein weiteres volles Jahr gefangen war, sind für neue Verträge vorbei.
Sonderfälle: App-Abos und Preiserhöhungen
Abos, die Sie über den App-Store Ihres Handys abgeschlossen haben, kündigen Sie nicht beim Anbieter, sondern in den Abo-Einstellungen des Stores. Der genaue Weg unterscheidet sich je nach Gerät; suchen Sie in den Einstellungen nach „Abos“ oder „Abonnements“. Das ist praktisch: Dort sehen Sie alle Store-Abos auf einen Blick, und die Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums, Sie verlieren also nichts.
Erhöht ein Anbieter mitten in der Laufzeit den Preis, entsteht häufig ein Sonderkündigungsrecht, also die Möglichkeit, außerhalb der normalen Frist auszusteigen. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom Vertrag ab — hier verspricht diese Lektion keine Rechtsauskunft für den Einzelfall. Die Verbraucherzentrale berät dazu und bietet auf verbraucherzentrale.de kostenlose Musterbriefe für Kündigungen und Widersprüche an.
Wenn trotzdem weiter abgebucht wird
Bucht ein Anbieter nach wirksamer Kündigung weiter ab, bleiben Sie gelassen: Lastschriften können Sie über Ihre Bank acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben — das kennen Sie im Grundsatz aus dem Einsteiger-Bereich. Schreiben Sie dem Anbieter zusätzlich mit Ihrer Kündigungsbestätigung als Anlage. Klärt sich die Sache nicht, ist auch hier die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle. Wichtig ist die Reihenfolge: Kündigen Sie nie, indem Sie einfach die Lastschrift zurückgeben und den Anbieter ignorieren — offene Forderungen landen sonst beim Inkasso. Erst kündigen, dann Zahlungen stoppen.
Merksatz: Erst ehrlich aussortieren, dann über den Kündigungsbutton kündigen, Bestätigung aufheben — und niemals Zahlungen stoppen, bevor gekündigt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Jedes Abo prüfen: In den letzten drei Monaten genutzt? Zum heutigen Preis noch einmal abschließen?
- Online abgeschlossene Verträge müssen per Kündigungsbutton kündbar sein („Verträge hier kündigen“).
- Nach der Erstlaufzeit gilt für neuere Verträge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
- App-Store-Abos in den Abo-Einstellungen des Stores kündigen, nicht beim Anbieter.
- Bestätigungen aufbewahren; unberechtigte Lastschriften binnen acht Wochen zurückgeben.
- Bei Preiserhöhungen und Streit: Verbraucherzentrale mit Beratung und Musterbriefen.
Testen Sie Ihr Wissen
3 kurze Fragen zu dieser Lektion. Klicken Sie auf die Antwort, die Sie für richtig halten.
Frage 1 von 3: Sie möchten ein online abgeschlossenes Streaming-Abo beenden. Was muss der Anbieter Ihnen auf seiner Internetseite bereitstellen?
Seit 2022 müssen Anbieter für online abschließbare Verträge einen Kündigungsbutton anbieten. Die Kündigung muss so einfach möglich sein wie der Abschluss.
Frage 2 von 3: Ihr Anbieter erhöht mitten in der Laufzeit die Preise. Was ist häufig die Folge für Sie?
Bei Preiserhöhungen räumen viele Verträge und die Rechtsprechung ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Verbraucherzentrale berät dazu und stellt Musterbriefe bereit.
Frage 3 von 3: Warum sollten Sie die Kündigungsbestätigung aufbewahren?
Mit der Bestätigung können Sie unberechtigte Abbuchungen belegen und über die Bank zurückholen lassen. Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage.