Lektion 3 von 5 im Modul „Lektionen“ — Lesezeit etwa 8 Minuten

Elektronische Patientenakte und Krankenkassen-App

Ein Aktenordner, der mitdenkt

Wer länger beim Arzt war, kennt das Problem verstreuter Unterlagen: Der Befund liegt beim Facharzt, der Arztbrief zu Hause im Ordner, die Medikamentenliste im Kopf. Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist die digitale Antwort darauf: ein geschützter Aktenordner für Ihre Gesundheitsdaten, den behandelnde Praxen, Krankenhäuser und Apotheken befüllen und einsehen können, und den Sie selbst jederzeit im Blick haben.

Hinein gehören nach und nach: Befunde und Arztbriefe, Laborwerte, die Medikationsliste (eine automatisch geführte Übersicht Ihrer verordneten Medikamente, sehr wertvoll, damit Wechselwirkungen auffallen), Impfdaten und mehr. Der Nutzen zeigt sich im Alltag: Die neue Fachärztin sieht die Vorbefunde, das Krankenhaus kennt im Ernstfall Ihre Medikamente, und doppelte Untersuchungen werden seltener.

Seit Anfang 2025 gilt die sogenannte „ePA für alle“: Die Krankenkassen legen die Akte automatisch für alle gesetzlich Versicherten an, es sei denn, man widerspricht. Dieses Widerspruchsrecht ist Ihr gutes Recht, und dazu gleich mehr, denn hier soll niemand überredet werden.

Die Krankenkassen-App als Fernbedienung

Nutzen können Sie die ePA ganz ohne eigenes Zutun, die Praxen befüllen und lesen sie über ihre Systeme. Wer aber selbst hineinschauen und steuern möchte, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse, meist Teil der allgemeinen Krankenkassen-App. Nach einer einmaligen, gründlichen Identifizierung (die Kasse führt Sie durch die Schritte und hilft auch telefonisch oder in der Geschäftsstelle) können Sie dort:

Wichtig zu wissen: Die App ist freiwillig. Wer sie nicht nutzt, hat trotzdem eine funktionierende ePA. Steuerungswünsche, etwa einen Widerspruch gegen einzelne Einträge, nimmt dann die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse entgegen, das geht auch auf Papier.

Ihre Wahlmöglichkeiten, sachlich betrachtet

Bei der ePA entscheiden Sie an mehreren Stellen, und alle Entscheidungen sind umkehrbar:

Ob Sie die ePA behalten oder nicht, ist eine persönliche Abwägung zwischen dem praktischen und medizinischen Nutzen und dem Wunsch, Gesundheitsdaten möglichst wenig zu speichern. Beides sind vernünftige Positionen. Was diese Plattform Ihnen mitgeben möchte, ist nur: Treffen Sie die Entscheidung selbst und informiert, nicht aus Schreckgeschichten und nicht aus Bequemlichkeit. Die Kassen informieren auf ihren Websites ausführlich, und die Ombudsstelle beantwortet Fragen.

Merksatz: Die ePA ist Ihr digitaler Gesundheits-Aktenordner: automatisch angelegt, per Kassen-App einsehbar und steuerbar, per Widerspruch abwählbar. Jede dieser Entscheidungen ist Ihre und lässt sich ändern.

Das Wichtigste in Kürze

Testen Sie Ihr Wissen

3 kurze Fragen zu dieser Lektion. Klicken Sie auf die Antwort, die Sie für richtig halten.

Frage 1 von 3: Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Frage 2 von 3: Was gilt seit 2025 für das Anlegen der ePA bei gesetzlich Versicherten?

Frage 3 von 3: Sie möchten nicht, dass eine bestimmte Praxis ein bestimmtes Dokument in Ihrer ePA sieht. Geht das?

Die Lektion bekommt ihren grünen Haken, sobald Sie alle Fragen oben richtig beantwortet haben. Weiterblättern können Sie jederzeit.

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir prüfen die Inhalte sorgfältig, aber Abläufe, Preise, Gesetze und Bildschirme ändern sich. Bevor Sie etwas Wichtiges entscheiden — etwa bei Geld, Verträgen, Gesundheit oder Behörden —, informieren Sie sich bitte unbedingt selbst direkt beim Anbieter oder bei der zuständigen Stelle.