Lektion 6 von 7 im Modul „Lektionen“ — Lesezeit etwa 8 Minuten

Daueraufträge und Lastschriften

Zwei Wege für wiederkehrende Zahlungen

Miete, Strom, Telefon, Vereinsbeitrag: Viele Zahlungen kommen jeden Monat wieder. Damit Sie die nicht jedes Mal von Hand überweisen müssen, gibt es zwei Verfahren, und der Unterschied liegt darin, wer die Zahlung anstößt:

Als Faustregel hat sich eingebürgert: fester Betrag an denselben Empfänger, dann Dauerauftrag; wechselnde Beträge wie Strom-Abschlag oder Telefonrechnung, dann Lastschrift, denn dort passt der Empfänger den Betrag selbst an, und Sie müssen an nichts denken.

Daueraufträge einrichten und verwalten

Im Online-Banking finden Sie den Punkt „Dauerauftrag“ meist direkt neben der Überweisung. Das Formular kennen Sie im Grunde schon aus der letzten Lektion, nur drei Angaben kommen hinzu: der Rhythmus (monatlich, vierteljährlich, jährlich), der erste Ausführungstermin und auf Wunsch ein Enddatum. Freigegeben wird der Auftrag wie eine Überweisung mit Ihrer TAN.

Das Schöne daran: Sie behalten die volle Kontrolle. In der Übersicht Ihrer Daueraufträge können Sie jeden jederzeit ändern, aussetzen oder löschen, wenn die Miete steigt, ändern Sie einfach den Betrag, wenn ein Abo endet, löschen Sie den Auftrag. Früher brauchte das ein Formular am Bankschalter, heute sind es zwei Minuten und eine TAN.

Ein kleiner Pflege-Tipp: Werfen Sie einmal im Jahr einen Blick auf die Liste Ihrer Daueraufträge. Zahlungen an Dinge, die es längst nicht mehr gibt, verstecken sich gern in dieser Liste.

Lastschriften: bequem und gut abgesichert

Bei der Lastschrift geben Sie ein Stück Kontrolle ab, der Empfänger bucht selbst ab. Damit das kein Risiko ist, hat das Verfahren einen eingebauten Schutz, den Sie kennen sollten, denn er ist Ihr gutes Recht: Jede Lastschrift, für die Sie ein Mandat erteilt haben, können Sie acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das Geld landet dann wieder auf Ihrem Konto. Wurde ganz ohne Ihre Erlaubnis abgebucht, Sie haben also nie ein Mandat erteilt, verlängert sich die Frist sogar auf 13 Monate.

Im Online-Banking ist die Rückgabe erfreulich einfach: Sie tippen den Umsatz an und wählen „Lastschrift zurückgeben“ oder ähnlich, oft ganz ohne Papierkram. Wichtig dabei: Die Rückgabe löst nur die Abbuchung, nicht den Streit. Ist die Forderung berechtigt, besteht sie weiter, klären Sie die Sache also parallel mit dem Anbieter. Und war die Abbuchung schlicht Betrug, geben Sie die Lastschrift zurück und melden den Vorfall Ihrer Bank.

Genau hier zahlt sich der wöchentliche Kontrollblick aus Lektion 4 aus: Wer seine Umsätze regelmäßig überfliegt, entdeckt eine fremde Abbuchung, lange bevor die acht Wochen ablaufen.

Was wohin gehört

Zum Einprägen noch einmal die Verteilung im Alltag: Miete und feste Sparraten als Dauerauftrag. Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, Rundfunkbeitrag als Lastschrift. Einmalige Rechnungen als normale Überweisung. So läuft der Monat fast von allein, und Ihr Kontrollblick bleibt die einzige regelmäßige Aufgabe.

Merksatz: Dauerauftrag heißt: Sie schicken, fester Betrag. Lastschrift heißt: der Empfänger holt, mit Ihrer Erlaubnis, und acht Wochen Rückgaberecht sind Ihnen sicher.

Das Wichtigste in Kürze

Testen Sie Ihr Wissen

3 kurze Fragen zu dieser Lektion. Klicken Sie auf die Antwort, die Sie für richtig halten.

Frage 1 von 3: Was ist der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift?

Frage 2 von 3: Wie lange können Sie eine Lastschrift, für die Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ohne Angabe von Gründen zurückgeben?

Frage 3 von 3: Ihre Miete steigt ab nächstem Monat. Was tun Sie mit dem Miet-Dauerauftrag?

Die Lektion bekommt ihren grünen Haken, sobald Sie alle Fragen oben richtig beantwortet haben. Weiterblättern können Sie jederzeit.

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