Zwei Wege für wiederkehrende Zahlungen
Miete, Strom, Telefon, Vereinsbeitrag: Viele Zahlungen kommen jeden Monat wieder. Damit Sie die nicht jedes Mal von Hand überweisen müssen, gibt es zwei Verfahren, und der Unterschied liegt darin, wer die Zahlung anstößt:
- Beim Dauerauftrag stoßen Sie an: Sie beauftragen Ihre Bank, regelmäßig einen festen Betrag an denselben Empfänger zu überweisen, zum Beispiel am Monatsersten die Miete.
- Bei der Lastschrift stößt der Empfänger an: Sie erteilen ihm einmalig die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Konto abzubuchen. Diese Erlaubnis heißt Einzugsermächtigung oder im Amtsdeutsch SEPA-Mandat, Sie kennen sie von Formularen mit dem Satz „Ich ermächtige …, Zahlungen von meinem Konto einzuziehen“.
Als Faustregel hat sich eingebürgert: fester Betrag an denselben Empfänger, dann Dauerauftrag; wechselnde Beträge wie Strom-Abschlag oder Telefonrechnung, dann Lastschrift, denn dort passt der Empfänger den Betrag selbst an, und Sie müssen an nichts denken.
Daueraufträge einrichten und verwalten
Im Online-Banking finden Sie den Punkt „Dauerauftrag“ meist direkt neben der Überweisung. Das Formular kennen Sie im Grunde schon aus der letzten Lektion, nur drei Angaben kommen hinzu: der Rhythmus (monatlich, vierteljährlich, jährlich), der erste Ausführungstermin und auf Wunsch ein Enddatum. Freigegeben wird der Auftrag wie eine Überweisung mit Ihrer TAN.
Das Schöne daran: Sie behalten die volle Kontrolle. In der Übersicht Ihrer Daueraufträge können Sie jeden jederzeit ändern, aussetzen oder löschen, wenn die Miete steigt, ändern Sie einfach den Betrag, wenn ein Abo endet, löschen Sie den Auftrag. Früher brauchte das ein Formular am Bankschalter, heute sind es zwei Minuten und eine TAN.
Ein kleiner Pflege-Tipp: Werfen Sie einmal im Jahr einen Blick auf die Liste Ihrer Daueraufträge. Zahlungen an Dinge, die es längst nicht mehr gibt, verstecken sich gern in dieser Liste.
Lastschriften: bequem und gut abgesichert
Bei der Lastschrift geben Sie ein Stück Kontrolle ab, der Empfänger bucht selbst ab. Damit das kein Risiko ist, hat das Verfahren einen eingebauten Schutz, den Sie kennen sollten, denn er ist Ihr gutes Recht: Jede Lastschrift, für die Sie ein Mandat erteilt haben, können Sie acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Das Geld landet dann wieder auf Ihrem Konto. Wurde ganz ohne Ihre Erlaubnis abgebucht, Sie haben also nie ein Mandat erteilt, verlängert sich die Frist sogar auf 13 Monate.
Im Online-Banking ist die Rückgabe erfreulich einfach: Sie tippen den Umsatz an und wählen „Lastschrift zurückgeben“ oder ähnlich, oft ganz ohne Papierkram. Wichtig dabei: Die Rückgabe löst nur die Abbuchung, nicht den Streit. Ist die Forderung berechtigt, besteht sie weiter, klären Sie die Sache also parallel mit dem Anbieter. Und war die Abbuchung schlicht Betrug, geben Sie die Lastschrift zurück und melden den Vorfall Ihrer Bank.
Genau hier zahlt sich der wöchentliche Kontrollblick aus Lektion 4 aus: Wer seine Umsätze regelmäßig überfliegt, entdeckt eine fremde Abbuchung, lange bevor die acht Wochen ablaufen.
Was wohin gehört
Zum Einprägen noch einmal die Verteilung im Alltag: Miete und feste Sparraten als Dauerauftrag. Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, Rundfunkbeitrag als Lastschrift. Einmalige Rechnungen als normale Überweisung. So läuft der Monat fast von allein, und Ihr Kontrollblick bleibt die einzige regelmäßige Aufgabe.
Merksatz: Dauerauftrag heißt: Sie schicken, fester Betrag. Lastschrift heißt: der Empfänger holt, mit Ihrer Erlaubnis, und acht Wochen Rückgaberecht sind Ihnen sicher.
Das Wichtigste in Kürze
- Dauerauftrag: Ihre wiederkehrende Überweisung mit festem Betrag, jederzeit selbst änderbar und löschbar.
- Lastschrift: Der Empfänger bucht mit Ihrer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) ab, gut für wechselnde Beträge.
- Lastschriften mit Mandat können Sie acht Wochen lang ohne Begründung zurückgeben, ohne Mandat 13 Monate.
- Die Rückgabe geht im Online-Banking meist mit einem Klick, berechtigte Forderungen bleiben aber bestehen.
- Einmal im Jahr die Dauerauftrags-Liste aufräumen.
- Der wöchentliche Umsatz-Kontrollblick sorgt dafür, dass fremde Abbuchungen rechtzeitig auffallen.
Testen Sie Ihr Wissen
3 kurze Fragen zu dieser Lektion. Klicken Sie auf die Antwort, die Sie für richtig halten.
Frage 1 von 3: Was ist der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift?
Der Dauerauftrag ist Ihre wiederkehrende Überweisung mit festem Betrag, etwa die Miete. Bei der Lastschrift erlauben Sie dem Empfänger per Mandat, auch wechselnde Beträge abzubuchen, etwa die Stromrechnung.
Frage 2 von 3: Wie lange können Sie eine Lastschrift, für die Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ohne Angabe von Gründen zurückgeben?
Acht Wochen lang können Sie jede Lastschrift mit Mandat ohne Begründung zurückgeben, im Online-Banking oft mit einem Klick. Bei Abbuchungen ganz ohne Ihre Erlaubnis sind es sogar 13 Monate.
Frage 3 von 3: Ihre Miete steigt ab nächstem Monat. Was tun Sie mit dem Miet-Dauerauftrag?
Daueraufträge verwalten Sie vollständig selbst: Betrag, Rhythmus und Enddatum lassen sich jederzeit im Online-Banking ändern, ohne Formular und ohne Bankbesuch.